
von Prof. Dr. Klaus Eschenbruch
Rechtsanwalt
Der Bundesrat hat am 18.09.2020 der Verordnung der Bundesregierung zur Novellierung der HOAI und dabei der Umsetzung der Entscheidungen des EuGH hinsichtlich der unzulässigen Mindest- und Höchstsätze zugestimmt. Die neue HOAI, deren Leistungsbilder gänzlich unverändert geblieben sind, gilt für Neuverträge ab dem 01.01.2021.