Ethikkodex

Präambel

Die Mitglieder des DVP beachten bei ihrer Berufsausübung die nachfolgenden Ethik-Standards:

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Ethikkodex ist eine Berufsordnung des Deutschen Verbandes für Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. (DVP). Er ist für alle Mitglieder des DVP (seien es Firmenmitglieder, persönliche Mitglieder oder kooperative Mitglieder), soweit sie Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 erbringen, verbindlich.
Die nachfolgenden Regelungen ersetzen nicht die für Architekten und Ingenieure geltenden Berufsordnungen der Kammern und Verbände, sondern ergänzen diese.

§ 2 Projektmanagementleistungen

1 Projektmanagement ist die Wahrnehmung von Auftraggeberfunktionen bei der Realisierung von Bau- und Immobilienprojekten vornehmlich in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Projektmanagement kann sowohl Leistungen der Projektsteuerung wie auch der Projektleitung umfassen.

2 Projektsteuerung betrifft die Wahrnehmung von Auftraggeberfunktionen bei der Realisierung von Bau- und Immobilienprojekten in beratender Funktion (Stabsfunktion).

3 Projektleitung umfasst die Wahrnehmung von Auftraggeberfunktionen bei der Realisierung von Bau- und Immobilienprojekten im Sinne von Weisungs- und Entscheidungsbefugnissen und in der Regel Ergebnisverantwortung (Linienfunktion).

§ 3 Allgemeine Berufspflichten

1 Die Mitglieder des DVP erbringen die ihnen übertragenen Projektmanagementleistungen sorgfältig und gewissenhaft und unter Berücksichtigung aller für sie geltenden Berufsstandards. Ihre Arbeit ist geprägt durch ein loyales Verhalten gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber und einen fairen und respektvollen Umgang mit allen Projektbeteiligten und Stakeholdern. Sie berücksichtigen, dass ihre Leistungen Auswirkungen auf Dritte haben können und beziehen Gemeinwohlbelange in ihre Entscheidungen und Entscheidungsvorschläge ein.

2 Die Mitglieder des DVP sind unabhängig, neutral und integer. Sie streben einen partnerschaftlichen Projektumgang mit allen Beteiligten an und tragen mit ihren Leistungen zu einer möglichst zeitnahen und außergerichtlichen Schlichtung von Konflikten bei.

3 Die Mitglieder des DVP handeln in Übereinstimmung mit allen Rechtsnormen. Sie verpflichten sich insbesondere

Darüber hinaus beachten die Mitglieder des DVP die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Die Mitglieder des DVP differenzieren nicht nach Geschlecht, Religion, Hautfarbe oder sonstigen persönlichen Merkmalen, sondern behandeln Mitarbeiter und sonstige Projektbeteiligte bei ihrer Arbeit gleich.

§ 4 Interessenvertretung für den Auftraggeber, Wahrung der Unabhängigkeit, Interessenkollision

1 Die Mitglieder des DVP nehmen loyal die Vermögensinteressen ihres Auftraggebers wahr. Dabei achten sie stets auf den sorgfältigen Umgang mit eigenem wie auch fremdem Vermögen.

2 Die Mitglieder des DVP sollen keinerlei Bindungen eingehen, wenn diese zu Interessenkonflikten führen können oder eine Gefährdung für die gewissenhafte, objektive und unabhängige Berufsausübung darstellen.

3 Gerät ein Mitglied des DVP in einen Interessenkonflikt, hat es den Auftraggeber unverzüglich hierauf hinzuweisen und die Entscheidung des Auftraggebers abzuwarten.

§ 5 Vertretung des Auftraggebers

1 Mitglieder des DVP achten darauf, dass ihre Rolle in der Projektorganisation, insbesondere der Umfang einer etwa erteilten Vollmacht frühzeitig – durch schriftliche Vollmachtserklärung – geklärt wird. Sofern ein Mitglied des DVP aufgrund der Besonderheiten die Übertragung von Vertretungsmacht für notwendig erachtet, weist er den Auftraggeber hierauf rechtzeitig hin. Ansonsten wird der Projektmanager im Einsatzmodell der Projektsteuerung als Berater seines Auftraggebers tätig.

2 Wenn einem Mitglied des DVP eine Vollmacht übertragen worden ist, ist es dennoch zur Abstimmung aller bedeutsamen Geschäftsvorgänge mit dem Auftraggeber verpflichtet.

§ 6 Werbung

Mitgliedern des DVP ist Werbung gestattet. Die Werbung hat sachlich zu erfolgen, insbesondere dürfen andere Berufsangehörige nicht herabgesetzt werden.

§ 7 Vergütung

Honorarangebote und Vereinbarungen der Mitglieder des DVP haben die jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Angebotene/vereinbarte Honorare sollen in einem angemessenen Verhältnis zu der übertragenen Aufgabe stehen. Mitglieder des DVP können davon ausgehen, dass die vom DVP (beziehungsweise der AHO-Fachkommission) vorgeschlagenen Vergütungssysteme/Vergütungsvorschläge angemessen im vorgenannten Sinne sind.

§ 8 Weiterbildung/DVP-Zertifizierung

Mitglieder des DVP übernehmen nur solche Projektaufgaben, die sie zuverlässig bewältigen können.

Die Mitglieder des DVP bilden sich weiter und halten sich und ihre Mitarbeiter auf dem aktuellen Wissensstand. Sie erhalten ihre fachliche Kompetenz und streben an, diese weiterzuentwickeln. Sie werden auch ihren Mitarbeitern Weiterentwicklungsmöglichkeiten einräumen, indem sie diese an den DVP-Weiterbildungsprogrammen teilnehmen lassen bzw. deren Teilnahme fördern.

Der DVP bietet ein Zertifizierungsprogramm (DVP-ZERT®) an. Die Mitglieder des DVP werden das Zertifizierungsprogramm fördern und, soweit möglich und zweckmäßig, für sich und ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen, um hierdurch ihr Wissen und ihre Erfahrungen auch nach außen hin und gegenüber Dritten zu verlautbaren.

§ 9 Vertraulichkeit

Mitglieder des DVP schützen eigene und fremde Berufs- und Geschäftsgeheimnisse. Sie beachten die Vertraulichkeit der ihnen im Rahmen der Projektarbeit bekannt werdenden Informationen über ihren Auftraggeber und Projektinterna.

Sie beachten bei ihrer Tätigkeit das geltende Datenschutzrecht.

§ 10 Verstöße gegen diesen Ethik-Kodex

1 Jedes Mitglied des DVP hat seinen Mitarbeitern den Ethikkodex bekannt zu geben und zur Beachtung des Ethik-Kodex aufzufordern.

2 Verstöße der Mitglieder des DVP gegen diesen Ethikkodex werden nach Maßgabe der Satzung des DVP geahndet, gegeben falls durch Verweis oder Ausschluss aus dem DVP.

§ 11 Inkrafttreten

Dieser Ethikkodex ersetzt die bisherige Berufsordnung und tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung des DVP am 08.11.2018 in Kraft.

Berlin, den 08.11.2018

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